Beratung, Diagnostik, Kooperation

Kinder mit Körperbehinderung und chronischer Erkrankung können die wohnortnahe Schule besuchen, vorausgesetzt, dass sie ihrem speziellen Förderbedarf angemessene Lernbedingungen finden.

Die Lehrkräfte des Zentrums erstellen möglichst langfristig vor der geplanten Einschulung in Zusammenarbeit mit Eltern sowie u.a. Schulärzten, Erzieherinnen, HeilpädagogInnen, TherapeutInnen ein sonderpädagogisches Gutachten. Darin einfließen können auch Ergebnisse von Untersuchungen überregionaler Einrichtungen wie z.B. des Kinderzentrums Pelzerhaken, des DRK Schul - und Therapiezentrums Raisdorf, des Werner-Otto-Instituts. Liegen neben der Körperbehinderung weitere Beeinträchtigungen z. B. im Bereich Hören, Sprache, Lernen oder Sehen vor, werden die entsprechenden regionalen oder überregionalen Förderzentren hinzugezogen (siehe Links).

 

Ziel ist die Ermittlung der individuellen Lernvoraussetzungen und Erfordernisse im Hinblick auf die Gestaltung des schulischen Umfeldes wie räumliche, personelle und sächliche Ausstattung.

 

Während der Schulzeit richtet sich Art und Umfang der Unterstützung durch die Lehrkräfte des Zentrums nach den speziellen Bedürfnissen der SchülerInnen mit Körperbehinderung und chronischer Erkrankung.

Mögliche Themen können sein:

  • Nachteilsausgleich
  • Hilfsmittel für den schulischen Bereich
  • behinderungsspezifische Lernangebote
  • Wechsel auf eine weiterführende Schule
  • Übergang Schule -> Berufliche Ausbildung

Für die Schulen besteht jederzeit die Möglichkeit der Beratung u. a. bezüglich:

  • der Unterrichtsgestaltung unter dem Aspekt der jeweiligen Behinderung des Schülers / der Schülerin
  • des Einsatzes schulischer Hilfsmittel
  • behinderungsspezifischer Umbaumaßnahmen
  • des sonderpädagogischen Förderplans